Unsere Sicherheitsregeln
Um die Sicherheit und Unversehrtheit aller Teilnehmer auf dem Gelände des GO PAINTBALL ADVENTURE PARKS zu gewährleisten, sind unsere Sicherheitsregeln immer zu befolgen!
Solltest du weitere Fragen haben, rufe uns einfach an, schreibe eine E-Mail oder nutze unser Kontaktformular und stelle deine Fragen. Wir helfen dir gerne…
1. Die Maske muss auf dem Spielfeld immer und ohne Ausnahme getragen werden!
Verschossene Paintballs bewegen sich mit bis zu 7,5 Joule (200FPS bis 280FPS). Gefährlich sind die Paintballs im Prinzip nur für die Augen, da Paintballs den größten Teil ihrer Bewegungsenergie beim Zerplatzen verbrauchen. Es dürfen nur für Paintball zugelassene Masken getragen werden. Beschädigungen an der Maske und insbesondere am Schutzglas müssen sofort bei der Parkleitung oder am Service gemeldet werden. Beschädigte Masken dürfen im Allgemeinen nicht benutzt werden. Wer während eines Spiels die Maske abnimmt, wird sofort vom Spiel ausgeschlossen.
2. Kein Kopfschuss oder Nackenschuss!
Schieße niemals mit Absicht auf den Kopf eines Mitspielers. Die Paintballs könnten unter die Maske gelangen und deinen Mitspieler verletzen. Treffer am Kopf können zudem mehr als schmerzhaft sein, gerade wenn diese auf den Hinterkopf oder in den Nackenbereich treffen. Handle daher immer verantwortungsbewusst und vorsichtig!
3. Kein Schiessen auf Tiere!
Spieler die absichtlich auf Tiere schießen erhalten sofort ein Parkverbot und werden gesperrt.
4. Kein wildes rumballern!
Spieler dürfen nur auf Ziele schießen, die sie auch sehen können. Das absichtliche Schießen über Fangzäune, in den Aufenthaltsbereich des Parks, den Parkplatz und außerhalb der Spielfelder, sowie außerhalb des Parkgeländes ist strengstens verboten. Ausserhalb der Spielfelder ist „trocken Schiessen“ untersagt. Es wird zu jeder Zeit der Markierer mit einem dafür vorgesehenen Laufstopfen oder Laufkondom gesichert. Squeegees sind nicht erlaubt als Laufstopfen verwendet zu werden. Probeschießen erfolgt am Schiessstand!
5. Kein Klettern auf Autos, Objekte, Gebäude oder Bäume!
Es dürfen nur Objekte beklettert werden, die dafür ausdrücklich vorgesehen sind. Bäume, Autos, Gebäude werden nicht beklettert.
6. Kein physischer Kontakt!
Es ist verboten während des Spiels gegnerische Spieler oder eigene Spieler gewalttätig zu berühren oder deren Ausrüstung zu berühren. Jede körperliche Gewalt führt zum sofortigen Ausschluss aus den Spielen und wird mit einem Parkverbot, sowie einer Anzeige bestraft. Vergesst nicht, es handelt sich um ein Spiel!
7. Unerlaubte Ausrüstung ist auf dem Spielfeld verboten!
Es darf im Park keine Ausrüstung verwendet werden, die nicht den Sicherheitsstandards,oder der Einschätzung der Parkleitung entspricht. Es ist verboten Markierer mit anderen Funktionen als Semi-Automatik zu betreiben, also ein Schuss pro Abzugdrücken. Ausgenommen ist Auto Response Trigger oder Ramping. Messer, Schlagstöcke, Laser und Taschenlampen an Markierern, Pyrotechnik oder andere paintballfremde Waffen sind verboten.
8. Gefährliche Situationen oder Objekte auf dem Spielfeld sind zu meiden!
Die mutwillige Zerstörung von Objekten und Gebäuden auf den Spielfeldern ist untersagt. Gefährliche Objekte wie Scherben, Stahlendrahtzäune, Holzbruch oder andere Gefahren sind sofort der Parkleitung zu melden.
9. Fallenstellen ist verboten!
Jede Konstruktion auf dem Spielfeld ist untersagt, die als eine Falle und damit als potentielle Gefahr für andere Spieler gilt. Spieler dürfen ebenfalls keine Deckungen oder Barrikaden errichten oder verändern, umstellen oder umbauen.
10. Das Mitbringen von eigenen Paintballs ist aus Sicherheitsgründen und Umweltgründen vorher anzumelden.
Eigene Paintballs müssen an BYO – Bring Your Own Veranstaltungen angemeldet und genehmigt werden. Der Verkauf von Paintballs auf dem Gelände des GO PAINTBALL ADVENTURE PARKS ist ausschließlich dem Betreiber vorbehalten. Zuwiderhandlung wird mit sofortigem Hausverbot geahndet. Keine Rücknahme von überschüssiger Paint.
ES GILT IMMER FPO (Field Paint Only)! BYO (Bring Your Own) Veranstaltungen werden angekündigt!
11. Das Schießen auf Flutlichteinrichtungen ist untersagt.
Das absichtliche Schießen auf Flutlichteinrichtungen ist untersagt und führt zu sofortigem Hausverbot.
Was ist Was ?
Hier findest du weiteres wissenswertes über Paintball im GO PAINTBALL ADVENTURE PARK.