AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Paintball-Spielfeldes „Go Paintball Adventure Park“ der Outdoor Sports GmbH (nachfolgend „Spielfeld“) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Leistungserbringung“) des Go Paintball Adventure Park der Outdoor Sports GmbH (nachfolgend „Go Paintball Adventure Park“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1. Angebote von Go Paintball Adventure Park sind freibleibend.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch Go Paintball Adventure Park zustande.
2. Die Annahme des Antrages erfolgt vorbehaltlich der wirksamen Unterzeichnung der Verzichtserklärung und des Verleihvertrages durch den Kunden.
Die Verzichtserklärung und der Verleihvertrag werden dem Kunden bei der Buchung zur Verfügung gestellt und müssen von diesem wirksam unterzeichnet werden, damit der Vertrag rechtsverbindlich wird.
3. Buchungen des Kunden können nur erfolgen, wenn dieser das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
Minderjährige Kunden benötigen für eine Buchung die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Hier ist der endgültige Text des AGB-Punktes, rechtlich überprüft und in korrekter Formulierung:
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes und der sich darauf befindlichen Räumlichkeiten zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Go Paintball Adventure Park.
Der Kunde verpflichtet sich, Go Paintball Adventure Park unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Go Paintball Adventure Park zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Go Paintball Adventure Park aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung von Go Paintball Adventure Park.
Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat Go Paintball Adventure Park das Recht, den gebuchten Termin abzusagen. In diesem Fall gilt Klausel V. 2. entsprechend (Zahlung des vereinbarten Entgelts).
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die alleinige Bereitstellung des Spielfeldes, es sei denn, Go Paintball Adventure Park hat die alleinige Bereitstellung des gesamten Spielfeldes schriftlich bestätigt.
2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, steht das Spielfeld am Buchungstag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung (siehe aktuelle Öffnungszeiten). Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Spielfeldes.
3. Das Spielfeld ist bis spätestens 19:00 Uhr (siehe aktuelle Öffnungszeiten) zu räumen.
1. Go Paintball Adventure Park ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Spielfeld bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Go Paintball Adventure Park an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO.
5. Die Preise können von Go Paintball Adventure Park geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Teilnehmer, der Leistungen von Go Paintball Adventure Park oder der Aufenthaltsdauer wünscht und Go Paintball Adventure Park diesem zustimmt.
6. Rechnungen von Go Paintball Adventure Park ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Go Paintball Adventure Park bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
7. Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, höchstens 20 % des Gesamtpreises, zu verlangen.
8. Abweichend von vorstehender Ziffer 7 und sofern die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, gelten folgende Vorauszahlungen als vereinbart:
Für die Buchung von Gruppen hinsichtlich Termine innerhalb der Woche ist eine 20 %ige Vorauszahlung bei Vertragsschluss als Garantie erforderlich, der Restbetrag ist nach Vorlage der Rechnung und bei Fälligkeit zu zahlen.
1. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer von Go Paintball Adventure Park gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ferner ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Go Paintball Adventure Park nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Unwetter, Streik oder Stromausfall); das Spielfeld unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; Go Paintball Adventure Park Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Spielfeldes oder der Leistungserbringung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Go Paintball Adventure Park in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Go Paintball Adventure Park zuzurechnen ist; der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes sowie dessen Nutzung zu anderen als Spielzwecken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Go Paintball Adventure Park vornimmt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt von Go Paintball Adventure Park entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1. Soweit Go Paintball Adventure Park für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Go Paintball Adventure Park von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann Go Paintball Adventure Park verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde Go Paintball Adventure Park unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Go Paintball Adventure Park bedarf dessen schriftlicher Einwilligung.
Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, dafür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Go Paintball Adventure Park, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von Go Paintball Adventure Park fallen. Treten Beschädigungen an Sachen Dritter oder gegenüber Dritten auf, so haftet insoweit allein der Kunde hierfür und stellt Go Paintball Adventure Park von Ansprüchen Dritter frei.
4. Störungen an von Go Paintball Adventure Park zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird Go Paintball Adventure Park nach Möglichkeit sofort beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Go Paintball Adventure Park diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der von ihm arrangierten Musikdarbietung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.
6. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
1. Anlieferungen von Material für eine Veranstaltung sind Go Paintball Adventure Park 5 Werktage vor Anlieferung mitzuteilen, um eine Annahme und entsprechende Lagerung zu gewährleisten.
2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Go Paintball Adventure Park.
Go Paintball Adventure Park übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Go Paintball Adventure Park. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
3. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Go Paintball Adventure Park abzustimmen.
4. Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände hat der Kunde nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Im Falle einer Verletzung der Pflicht nach Satz 1 ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das vom Kunden angeliefert wird, muss vom Kunden nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann Go Paintball Adventure Park das Verpackungsmaterial auf Kosten des Kunden entsorgen.
6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und im Auftrag des Kunden auf das Gelände von Go Paintball Adventure Park gebracht worden sind.
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Spielfeld, den Gebäuden oder dem Inventar von Go Paintball Adventure Park, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden.
2. Go Paintball Adventure Park kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
1. Die Haftung von Go Paintball Adventure Park für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer von Go Paintball Adventure Park übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzung sowie einer Verletzung von so genannten Kardinalpflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.
3. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände von Go Paintball Adventure Park.
Go Paintball Adventure Park übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Soweit der Kunde den Parkplatz von Go Paintball Adventure Park, gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt, nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande.
Go Paintball Adventure Park haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Fahrzeuges sowie dessen Inhalts, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt.
Go Paintball Adventure Park bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Buchung des Spielfeldes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Abweichend von Satz 1 sind auch formlos getroffene Änderungen und Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne des § 305 b BGB sind.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Garzau-Garzin, Brandenburg.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.